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Quartiersfonds 4
Aus dem Quartiersfonds 4 wurden Bauprojekte ab mindestens 50.000 Euro über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gefördert.
Folgende Schwerpunkte/Ziele waren hierfür Vorraussetzung:
- Integrative Bauvorhaben (Vernetzung von Ressourcen).
- Förderung der Bildung und Stärkung der Nachbarschaft. Dazu gehören auch Umbau und Neubau von Räumen für Nachbarschaftsarbeit.
- Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur zum Beispiel Schulhöfe, Kita-Spielplätze, Spielplätze und sonstige öffentliche Spielflächen.
- Verbesserung des öffentlichen und halböffentlichen Raumes wie Plätze, Höfe, Grünanlagen. Sollte der Raum zwischen Wohngebäuden liegen, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, eine längerfristige Nutzungsbindung einzugehen (i.d.R. 10 Jahre).
- Umbau und Umgestaltung von Eingangsbereichen in Großsiedlungen zur Aufwertung und Imageverbesserung des Quartiers. Der Eigenanteil muss mindestens 50% betragen.